Jetzt! Bürgerrecht nutzen !!!

Jetzt! Bürgerrecht nutzen !!!

Beitragvon Robin Wood » Di 25. Sep 2012, 19:00

Liebe Windkraftgegner!

Am Köhlerberg an der Gemeindegrenze Waldsolms, Langgöns, Schöffengrund und Hüttenberg soll ein Windvorranggebiet geprüft werden an das sich unter Umständen alle Gemeinden beteiligen. Jede Gemeinde baut dann voraussichtlich drei Anlagen, das heißt dort oben stehen dann 12 Giganten von 180m Höhe.

Die Prüfung dieses wunderbaren Naturschutzgebietes durch die Gemeinden finde ich an sich unmoralisch.

Denn als Windvorranggebiet wurde es an sich nie ausgewiesen. Erst das Vakuum, nach der Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes im Frühjahr machte es möglich. Jetzt können sich Gemeinden und Grundbesitzer mit Betreiberfirmen zusammen setzen und Standorte für Windkraft überall auf Gemeindegebiet ausweisen, selbst in schützenswerten Räumen, oder dicht an Siedlungen. Dabei geht es nur um Subventionszahlungen, denn die Dinger haben bei uns gar keinen ordentlichen Wirkungsgrad. Das heißt, die Bürger zahlen die Zeche doppelt. Einmal die Betrofffenen in den Gebieten und dann über die EEG Umlage, also über die Stromrechnung.

Am Köhlerberg ist ein vorherrschendes Bodenerosionsgebiet der höchsten und zweithöchsten Stufe. Hier gibt es geschützte Vogelarten "en masse", wie den Rotmilan, den Schwarzmilan, den Uhu, seltene Fledermäuse und Wildkatzen. Selbst ein Luchs und unser geliebtes Rotwild streichen hier rum. Dort entspringen drei Bäche wie der Wetzbach und es ist ein Wasserschutzgebiet für Oberwetz. Es ist ein Durchzugsgebiet für den seltenen Gold und Mornellregenpfeiffer, die im benachbarten Vogelschutzgebiet Schöffengrund rasten und brüten. Im südlichen Teil liegt das Ackergrundbachtal Cleeberg. Ein Flora-Fauna Habitat (FFH Gebiet), das ein von der EU geschütztes Natura 2000 Areal bildet und dem Landschaftsschutz unterliegt. Weiterhin lebt hier eine sehr seltene Schmetterlingsart, die in Symbiose mit dortigen Ameisen lebt und die auf der Liste der bedrohten Arten steht. Noch im Jahr 2011 sammelten die Gemeidevertreter von Langgöns dort Ökobonuspunkte. Jeder weiß, von dieser schützenswerten Natur und trotzdem greift man danach.

... und das allerwichtigste. Dort weht kaum Wind. Im TÜV Gutachten ist dort oben ein kleines rotes Pünktchen, ansonsten sind die Gemeinden keine guten Windstandorte. Was soll das bloß? Warum verunsichern die Politiker die Menschen?

Wenn Ihr das nicht wollt, unterstützt bitte die Bürgerintiative Gegenwind-Oberwetz jetzt ausdrücklich und tut einen ersten Schritt, indem Ihr den fragwürdigen Punkten der Änderungsplanung des Landesentwicklungsplan Hessen ausdrücklich wiedersprecht.

Das hessische Ministerium für Wirtschaft hat schon seit dem 23. Juli den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 (Vorgaben zur Nutzung der Windenergie) ausgelegt. Bis zum 8. Oktober 2012 besteht nun nur noch die Möglichkeit der Stellungnahme für alle Bürgerinnen und Bürger, die Träger der öffentlichen Belange und der politischen Mandatsträger. Diese Stellungnahme könnt Ihr unkompliziert über folgende Website abgeben.

http://www.landesplanung-hessen.de/land ... hren-2012/

Auch die Planentwürfe findet Ihr dort als pdf Dateien. Schaut Euch bitte die Website an und klickt dann auf den Link internetgestütztes Beteiligungsverfahren.

Tut dies bitte zahlreich, denn nur dann wissen die Planer was Sie anders machen müssen.

Freuen würde es mich, wenn dies auch Vereine aus ganz Waldsolms, Langgöns, Schöffengrund und Hüttenberg täten. Vor allem die Oberwetzer, Griedelbacher, Cleeberger, Oberkleener, Vollnkirchener und Volpertshäuser tun gut daran, sind Sie sind es doch, die von den Plänen den Köhlerberg und seine Randbezirke mit Windkraftanlagen zu bebauen am meisten betroffen wären. Auch die, die einen Maulkorb verhängt bekommen haben sind herzlich willkommen.

Wer jetzt nicht handelt darf sich später auch nicht beklagen !!!

Habt Ihr keine Zeit, stimmt aber meinen Argumenten zu, dürft Ihr diese Ausführungen gerne kopieren und in Eure Stellungnahmen übernehmen.
Ich finde die Hauptsache ist, das was getan wird. Kleinere Rechtschreibfehler verzeiht bitte. :)

Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn Sie genau das zerstört was man eigentlich durch sie bewahren will: Die Natur
(Reinhold Messner)

Hier meine Stellungnahme. Stand 25.09.2012

Einspruch gegen die Änderungen im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 nach §8 Abs. 7 HLPG
Vorgaben zur Nutzung der Windenergie


A
Zukünftig sollen 2% der Landesflächen von Hessen (21.000km2) für die Nutzung von Windenergie zur Verfügung gestellt werden, um ca. 28 Terrawattstunden Strom pro Jahr zu produzieren (TWh/a). Bei einem durchschnittlichen Flächenbedarf von 10 Hektar pro Fläche sind etwa 40.000 Hektar Standortfläche für ca. 4.000 Windkraftanlagen mit 3-4 MW bei 2000 Vollaststunden (ca. 84 Tage) erforderlich. Es sollen also ca. 420 km² Wald und Boden geopfert werden.

EINSPRUCH
Diese Fläche ist zu groß, vor allem deshalb, weil die Bebauung immer mehr in die Wälder und an die Wohngebiete von Menschen verlegt wird. Betroffene Bürger bekommen keine Entschädigungszahlung für den Werteverlust Ihrer Häuser.

Der volkswirtschaftliche Schaden im ökonomischen und ökologischen Sinn, der durch dauerhaft versiegelte Böden im Wald, Verlust der Artenvielfalt und fehlenden CO2 Speicher entstünde, kann bei den jetzigen Wirkungsgraden der Windmaschinen allerhöchstens in Gegenden gerechtfertigt werden, wo dauerhaft mittlere und stärkere Windstärken vorherrschend sind. Dies ist z.B. im Taunus und Odenwald nicht der Fall.

Alle zwei Jahre werden weltweit Waldflächen in der Größe der Bundesrepublik Deutschland vernichtet. Die Bodenerosion schreitet unbarmherzig voran.
Auf die Bebauung von Bodenerosionsflächen im Wald und anderswo sollte deshalb auf jeden Fall verzichtet werden und sollte mit zu den Ausschlusskriterien zählen.

Eine 2% Flächenvorgabe wird auch nicht durch die neuere und zukünftige technologische Entwicklung gerechtfertigt, weil die Wirkungsgrade der Anlagen sich immer weiter verbessern und es unnötig ist, soviel Naturräume zu opfern.

Beispiel: Windparks können bei gleicher Standfläche zehnmal mehr Energie liefern, wenn Sie kompakte Vertikalturbinen anstelle der derzeit gängigen, großen Horizontal-Windräder einsetzen. Im Privatbereich könnten mittlere Anlagen bis zu 50 KW am Rande eines Wohngebietes zur Versorgung mehrerer Häuser oder kleinere auf Hausdächern schon heute implementiert werden, ohne Vögel zu gefährden, immer vorausgesetzt der Wind weht entsprechend.

Quelle: California Institute of Technology (Calltech http://www.caltech.edu), http://www.windside.com Finnland und Agile Wind Power AG Schweiz.

Schleswig Holstein und Mecklenburg Vorpommern produzieren schon heute mehr Windkraft als Sie verbrauchen. Durch ein Repowering dieser Anlagen könnten sich die Stromerträge vervielfachen und es müssten im Süden nicht so viele Flächen geopfert werden.

Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört was man eigentlich durch Sie bewahren will: Die Natur.
Reinhold Messner

B
Unter Punkt 3. des LEP wird folgendes Ziel aus dem Landesentwicklungsplan 2000 aufgehoben.

„Für Räume mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in den Regionalplänen Bereiche für die Windenergienutzung auszuweisen. Kriterien für die Ausweisung sind insbesondere eine hinreichende Windgeschwindigkeit, im Nahbereich vorhandene Einspeisepunkte in das regionale Elektrizitätsnetz, hinreichende Abstände zu Siedlungsbereichen sowie Berücksichtigung der Erfordernisse des Natur-, Landschafts- und Lärmschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft. In den Bereichen für Windenergienutzung sind entsprechende Anlagen mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.“
Stattdessen wird nun unter 3.1 des veränderten Planentwurfes eine Generalvollmacht für jedes denkbare Gebiet festgelegt, Hauptsache der Wind weht dort einigermaßen.

Im geänderten Entwurf heißt es: „Für Räume mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in den Regionalplänen „Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“ mit Ausschluss des übrigen Planungsraumes für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.“

EINSPRUCH
Damit können die Gemeinden Ihre Flächennutzungspläne für Windkraft überall beantragen, wenn der Wind weht. Auch private Grundbesitzer können mit Betreiberfirmen zusammen arbeiten.
Ausnahmen: Nationalparks, Naturschutzgebiete, im Nahbereich von Naturdenkmälern, in Schutz- und Bannwäldern, in der Kern und Pflegezone A des Biosphärenreservates Rhön und in den Kernzonen der Welterbestätten.

Ansonsten wird der Naturschutz total ausgehebelt. Das darf nicht sein.

Bitte sorgen Sie auch dafür, das nach der Rechtsprechung durch den hessischen Verwaltungsgerichtshof im Frühjahr das Vakuum beseitigt wird, das Gemeinden und Grundbesitzern erlaubt Windvorranggebiete praktische überall in den Gemeindegebieten zu beantragen, um dann über entsprechende Betreiber dort Wka’s zu implementieren. Die Bürger können sich nur auf die Moral Ihrer Vertreter verlassen, die es aber leider nicht mehr gibt wenn die rein monetären Interessen in den Mittelpunkt rücken.

Weiterhin soll es möglich sein nach FFH Verträglichkeitsstudien auch in Flora-Fauna Habitatsgebieten (FFH) zu bauen. Für kleinere FFH Gebiete, wie z.B. dem Ackergrundbachtal nördlich von Langgöns/Cleeberg wäre das das aus.
Kleine FFH Gebiete müssen geschont werden.

Die Verunsicherung der Bürger wird weiter angeheizt. Reine Emmisionsschutzmessungen sollen ausreichend sein, um dann über die beantragten Gebiete abschließend zu urteilen. Umweltverträglichkeitsuntersuchungen können aus Vereinfachungsgründen entfallen.

Das darf nicht sein, denn es bedeutet:

Energiewende = Naturschutzende

Eine Grenzbebauung schützenswerter Gebiete sollte immer mit ausreichenden Sicherheits-abständen erfolgen und ggf. unterbleiben, wenn dies nicht sichergestellt werden kann.

C
Unter Punkt 3.2 werden Kriterien für die Ermittlung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie genannt.

Es sollen nur Gebiete herangezogen werden, die Windgeschwindigkeiten in 140m Höhe über Grund von mindestens 5,75 m/s aufweisen. Standorte für Windenergieanlagen können auch bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten für Repoweringmaßnahmen berücksichtigt werden.

EINSPRUCH
5,75m/s Windgeschwindigkeit als Durchschnittswert, ist der Wert ab dem heutige moderne Anlagen gerade den Break-Even (Gewinnschwelle) erreichen, das heißt weder Verluste noch Gewinne einfahren. Kleinste Schwankungen im jahreszeitlichen Mittel nach unten sorgen für Verluste.
Die Betrachtung der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit berücksichtigt weiterhin nicht den technischen Fortschritt.
(Vgl. vertikale, langsam drehende Anlagen und neuartige Energiespeicherkonzepte)

D
Zu bestehenden Siedlungsgebieten ist ein Mindestabstand von 1000m zu wahren. Eine Bauhöhenbeschränkung von Windkraftanlagen soll aber entfallen.

EINSPRUCH

Damit wäre es möglich in Zukunft Terramonsteranlagen in beliebiger Höhe zu bauen. Schon jetzt sind die Enercon Monster von 180m Höhe nicht auszuhalten. Menschen empfinden vielerorts dies nicht nur als ästhetische Bedrohung, sondern als Körperverletzung. Größere Abstände zu bewohnten Gebieten sollten eine Selbstverständlichkeit werden.

E
Für die Zwecke der LEP-Änderung wird von einer ausreichenden Datenlage gesprochen. Dafür wurden Gutachten angefertigt. Insbesondere ein avifaunistisches Vogelgutachten, ein Fledermaus Gutachten, ein Biotopverbundkonzept für die Wildkatze, ein Windpotenzial Gutachten des TÜV, ein Gutachten zur landesweiten Nutzung regionaler Energiekonzepte und Materialien zum Landschaftsprogramm.

EINSPRUCH

Eine rechtsverbindliche Wirkung dieser Gutachten bei der Planung sollte nur dann möglich sein, wenn Einzelpersonen und/oder Gruppen bzw. öffentliche Stellen keine begründete Intervention gegen diese Gutachten vorbringen können. Ansonsten sollten Sie angehört werden, Gutachten verbesserbar und Planungsentwürfe veränderbar bleiben.

F
Eine Prüfung bestehender Windenergieanlagen für das Repowering soll nicht durchgeführt werden, da Sie im Planungsmaßstab des Landesentwicklung Plans nicht möglich ist.

EINSPRUCH

Ein Repowering ohne jegliche Überprüfung des Gebietes bedeutet schon fast Körperverletzung. Durch die Erhöhung der Bauwerke und unter Umständen gleichbleibenden Abständen zu den Gemeinden entstehen dauerhafte beängstigende Bilder wie im Science Fiction.
Beispiel Rixfeld im Vogelsberg.

G
Von Windkraftanlagen geht keine landschaftszerschneidende Wirkung aus.

EINSPRUCH
Sehr wohl geht von Megawindparks eine landschaftszerschneidende Wirkung aus. Sehen kann man das im Vogelsberg zwischen Herbstein und Lauterbach. Diesen Eindruck gilt es zu verhindern.

H

Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes enthält keinerlei Hinweise darauf, wie zukünftig mit den vielen Betonfundamenten für die Wka’s im Wald umgegangen werden soll.

EINSPRUCH
Es müssen Regelungen getroffen werden, wie zukünftig mit den Altlasten aus der Energiewende umgegangen wird. Dazu gehört insbesondere die Renaturierung der versiegelten Gebiete.
Was geschieht mit den betonierten Flächen, wenn Deutschland keine Windkraft mehr braucht?

I
Das Grundgesetz kennt leider kein Recht auf Gesundheit. Die in atemberaubendem Tempo voranschreitende Flächenversiegelung durch Windenergieanlagen führt aber allerorts zu immer mehr Bedrohungen eben dieser.

EINSPRUCH

Wenigstens der Artikel 2 (2) des Grundgesetzes nämlich das Recht auf Leben und und körperliche Unversehrtheit sollte in den Focus der Planer rücken. Ich finde, dieses Recht wird durch Infraschall, Schattenschlag und andere schädliche Einflüsse, die sich aus der Existenz der Anlagen ergibt, dauerhaft negativ beeinflusst. Eine schleichende Belastung der Gesundheit der Menschen ist vielerorts nachweisbar. Deswegen sollten die Schutzmaßnahmen weiter gefasst werden als bisher.

Robin Wood
Gruß Robin
Robin Wood
 
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Registriert: Mo 28. Feb 2011, 11:15

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